Allgemeine Geschäftsbedingungen

                                         Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Handelsgesellschaft

Volter s.r.o.

IdNr. 290 51 886

mit Sitz in Žitná 570/26, Praha 2, PLZ 120 00

eingetragen im Handelsregister geführt beim Stadtgericht in Prag, Abteilung C, Einlage 163036

 

in der vom 01. 02. 2015 geltenden Fassung

 

Teil I.

Allgemeine Bedingungen

 

Artikel 1

Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese allgemeine Bedingungen (nachfolgend auch nur „AB“) der Handelsgesellschaft Volter s.r.o. mit Sitz in Žitná 570/26, IdNr.: 290 51 886, eingetragen im Handelsregister geführt beim Stadtgericht in Prag, Abteilung C, Einlage 163036 (nachfolgend nur „Verkäufer“) regeln im Einklang mit der Bestimmung § 1751 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., des Bürgerlichen Gesetzbuches (nachfolgend nur „Bürgerliches Gesetzbuch“) die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die im Zusammenhang mit dem Kauf der Ware durch die Kunden vom Verkäufer oder aufgrund des Kaufvertrages, der zwischen dem Verkäufer und den anderen natürlichen oder juristischen Personen (Kunden) mittels eines Ladens oder durch einen anderen Geschäftskanal des Verkäufers (nachfolgend nur„Kaufvertrag“) abgeschlossen wird, entstanden sind.
  2. Gegebenenfalls abweichende Bestimmungen der angewandten Sondergeschäftsbedingungen, die sich auf die einzelnen Geschäftskanäle des Verkäufers beziehen, haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser AB. Die von den AB sowie von den Sondergeschäftsbedingungen abweichenden Bestimmungen können im Kaufvertrag vereinbart werden. Die abweichenden Vereinbarungen im Kaufvertrag haben Vorrang vor den Bestimmungen der AB sowie vor den Sondergeschäftsbedingungen.
  3. Die Bestimmungen dieser AB bilden einen unteilbaren Bestandteil des Kaufvertrages. Damit werden die im vorherigen Absatz festgesetzten Regeln nicht berührt. Die AB werden in der tschechischen, englischen und deutschen Sprache ausgefertigt. Der Kaufvertrag kann in der tschechischen, englischen oder deutschen Sprache abgeschlossen werden, wobei für den einzelnen Kaufvertrag immer die Version der allgemeinen Bedingungen angewandt wird, die in derselben Sprache, in der der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, herausgegeben wird.

                                                                                                                                                         Artikel 2

Gegenstand des Kaufvertrages

 

  1. Wird der Kaufvertrages nicht im Laden abgeschlossen und werden die Sondergeschäftsbedingungen für die anderen Geschäftskanäle des Verkäufers nicht geltend gemacht, wird der Kaufvertrag in der Regel so abgeschlossen, dass der Kunde dem Verkäufer mittels des Erbringers von Postdienstleistungen oder mittels der elektronischen Post die Bestellung zustellt, die die Spezifikation der bestellten Ware und die eventuellen weiteren Anforderungen enthält. Der Verkäufer stellt dann auf die gleiche Weise oder auf die Weise, die der Käufer in der Bestellung anstrebt, dem Käufer die Bestätigung der Bestellung zu. Ist diese Bestätigung ohne Vorbehalt, gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen. Ist die Bestätigung der Bestellung nicht vorbehaltlos oder enthält Anforderungen an die Änderungen, wird der Kaufvertrag erst nach der Zustellung der Bekanntmachung des Käufers dem Verkäufer abgeschlossen, wobei diese Bekanntmachung das vorbehaltlose Einverständnis mit den vom Verkäufer vorgeschlagenen Vorbehalten und Änderungen enthalten muss.
  2. Der Gegenstand des Kaufvertrages sind nur die Posten, die im Kaufvertrag oder in der Bestellung ausdrücklich angeführt sind. Der Verkäufer verpflichtet sich, dass er seinen Kunden Folgendes liefern und sichern wird:  
    • mangelhafte Ware im Einklang mit der Spezifikation oder mit den für die Warenart üblichen Eigenschaften,
    • die den auf dem Gebiet der Tschechischen Republik, oder der EU gültigen Normen, Vorschriften und Verordnungen entspricht,
    • die mit den Einleitungen zur Bedienung und mit den Gewährleistungsscheinen in der tschechischen, bzw. in der Sprache des Kaufvertrags versehen ist,  
    • eventuell die Erbringung von bestellten Dienstleistungen

 

Artikel 3

Gewährleistung und Mängelhaftung

 

  1. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem Tag der Übergabe der Ware dem Käufer zu laufen und deren Dauer beträgt 24 Monate. Der Verkäufer gibt die Gewährleistung für Qualität und Vollständigkeit der Lieferung. Die Ware kann nur schriftlich reklamiert werden, und zwar mittels eines an die Adresse des Verkäufers gesendeten eingeschriebenen Briefes. Im Fall des Geschäftsverhältnisses zwischen dem Verkäufer und der juristischen Person mit Sitz in der Tschechischen Republik oder in anderen Ländern richtet sich die Dauer der Gewährleistungsfrist nach der Bestimmung des zum Tag der Entstehung des Geschäftsverhältnisses gültigen Gesetzes.
  2. Der Reklamationsschein muss das Datum der Lieferung der Ware, die Bezeichnung des Produktes, die reklamierte Menge, die Beschreibung des Mangels und den Vorschlag auf die Lösung der Reklamation enthalten.
  3. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bezüglich der Rechte aus mangelhafter Leistung richten sich nach den zuständigen allgemein verbindlichen Vorschriften (besonders der Bestimmungen § 1914 bis 1925, § 2099 bis 2117 und § 2161 bis 2174 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
  4. Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass die Ware bei der Übergabe ohne Mängel ist. Besonders haftet der Verkäufer dem Käufer dafür, dass zum Zeitpunkt, an dem der Käufer die Ware übernommen hat:
    • die Ware die Eigenschaften hat, die die Parteien vereinbart haben, und falls die Vereinbarung fehlt, hat die Ware solche Eigenschaften, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer mit Rücksicht auf den Charakter der Ware und aufgrund der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet hat,
    • sich die Ware zum Zweck eignet, der für ihre Nutzung der Verkäufer anführt oder zu dem die Ware dieser Art gewöhnlich genutzt wird,
    • die Ware mit ihrer Qualität oder Durchführung dem vereinbarten Warenmuster oder der Vorlage entspricht, und zwar im Fall, dass die Qualität oder die Durchführung nach dem vereinbarten Warenmuster oder nach der Vorlage bestimmt wurden,
    • die Ware in entsprechender Menge, Maß oder Gewicht ist und
    • die Ware den Anforderungen der Rechtsvorschriften entspricht.
  5. Macht sich der Produktionsfehler, der mit der Nutzung der Ware nicht zusammenhängt, innerhalb von 6 Monaten nach der Übernahme bemerkbar, wird es angenommen, dass die Ware schon bei der Übernahme mangelhaft war. Tritt der Verbraucher vom Vertrag nicht zurück oder wird das Recht auf die Lieferung einer neuen Sache ohne Mängel, auf den Austausch ihres Bestandteils oder auf die Reparatur der Sache von ihm nicht geltend gemacht, kann von ihm eine angemessene Ermäßigung angefordert werden. Der Verbraucher hat das Recht auf die angemessene Ermäßigung auch im Fall, dass ihm der Verkäufer eine neue Sache ohne Mängel nicht liefern kann, ihren Bestandteil nicht austauschen oder die Sache nicht reparieren kann, sowie im Fall, dass der Verkäufer nicht die Abhilfe in dem angemessenen Zeitraum schafft oder dass die Schaffung der Abhilfe dem Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten machen würde. Das Recht aus mangelhafter Leistung gehört dem Käufer in dem Fall nicht, soweit der Käufer vor der Übernahme der Sache wusste, dass die Sache einen Mangel hat, oder soweit der Käufer den Mangel selbst verursacht hat. Der Verbraucher ist berechtigt, das Recht aus dem Mangel geltend zu machen, der bei der Gebrauchsware innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach der Übernahme entstanden ist.
  6. Die Rechte aus mangelhafter Leistung werden vom Käufer bei dem Verkäufer an der Adresse dessen Betriebsstätte geltend gemacht, in der die Annahme der Reklamation mit Rücksicht auf das Sortiment der verkauften Ware möglich ist, bzw. auch im Sitz oder im Unternehmensort. Als Zeitpunkt der Geltendmachung der Reklamation wird der Zeitpunkt angesehen, an dem der Verkäufer vom Käufer die reklamierte Ware erhalten hat. Weitere Rechte und Pflichten der Parteien, die mit der Haftung des Verkäufers für die Mängel zusammenhängen, können in der Reklamationsordnung des Verkäufers geregelt werden. 

Artikel 4

Schlussbestimmungen

 

  1. Der Verkäufer ist berechtigt, die AB und die Sondergeschäftsbedingungen zu ändern. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Änderungen der SGB auf seinen Webseiten spätestens innerhalb von 1 Monat vor dem Inkrafttreten der Änderung zu veröffentlichen. Wenn der Kunde dem Verkäufer eine schriftliche Ablehnung der Änderung der Geschäftsbedingungen spätestens innerhalb von 7 Tagen vor der Wirksamkeit der Änderung zustellt, wird die Änderung der AB für das Vertragsverhältnis, das zwischen dem Verkäufer und dem jeweiligen Kunden vor der vorgeschlagenen Wirksamkeit der Änderung der AB abgeschlossen wurde, nicht geltend gemacht. 
  2. Wenn das aufgrund des Kaufvertrages gegründete Verhältnis ein internationales (ausländischen) Element enthält, dann vereinbaren die Parteien, dass sich das Verhältnis nach der Legislative der Tschechischen Republik richtet. Damit werden die Rechte des Verbrauchers, die aus den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften erfolgen, nicht berührt.  

 

In Prag, den 01. 02. 2015

Volter s.r.o.

Ing. Karel Mudra, Petr Mudra und Jiří Vávra, Geschäftsführer